Lockerungen: 3G beim Outdoorsport und keine Kontaktlisten mehr
Über diese Änderung der aktuellen Eindämmungsverordnung Brandenburgs hat die Landesregierung heute (08.02.22) in einer Pressekonferenz informiert. In der entsprechenden Pressemitteilung der Staatskanzlei heißt es dazu: „Bei der Sportausübung auf Sportanlagen unter freiem Himmel gilt nun grundsätzlich die 3G-Zutrittsregelung (bisher 2G). Das bedeutet: Zutritt haben vollständig Geimpfte, nachweislich Genesene oder tagesaktuell negativ Getestete. Für die Ausübung […]