Individual- und Vereinssport
Damit gilt in Brandenburg auch für den Sport weiterhin die sogenannte 2G-Regel als Option. Das bedeutet: Betreiberinnen und Betreiber von Sportanlagen einschließlich Schwimmbädern können selbst entscheiden, ob sie nur Geimpften, Genesenen, Kindern unter 12 Jahren sowie Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Testnachweis und Personen ohne Impfempfehlung ebenfalls mit Testnachweis Zutritt zu ihren Einrichtungen […]