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Aktuelle Verordnung

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Statt wie bisher schon ab einem Wert von 20 greift ab dem 13. Oktober die Testpflicht nun erst ab einem Schwellenwert von 35. Was bedeutet dies nun für den Sport? In der Pressemitteilung der Staatskanzlei heißt es zum Kontaktlosen Indoor-Sport : „In den kreisfreien Städten und Landkreisen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen […]