Ministerium für Bildung, Jugend und Sport informiert zur aktuellen Situation
Dabei heißt es: „Die Bekämpfung des Coronavirus und seiner Mutantanten erfordert weiter Maßnahmen. Sie sind in der Eindämmungsverordnung der Landesregierung festgeschrieben. Das Recht auf gute Bildung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen ist ein hohes Gut. Sofern im Einzelfall eine Allgemeinverfügung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt aufgrund § 26 der Sechsten Eindämmungsverordnung nichts Anderes regelt, gilt […]