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Durchführung von ärztlich verordnetem Rehasport

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Das bedeutet für den Sport: Wenn der Reha-Sport für die Genesung einer Patientin bzw. eines Patientin medizinisch notwendig ist, darf er weiter stattfinden. Dabei sind die Hygieneregeln nach § 9 Absatz 3 einzuhalten.Präventionskurse in Gruppen und unter Anleitung im Rahmen des Reha-Sports müssen aber derzeit leider pausieren. „Reha-Sport“ dürfte stets eine nachsorgende Behandlung darstellen, worunter […]