Wichtiges zum Sport
Wie das Land informierte, gelte die Ausnahme nur „für feststehende Gruppen im Mannschaftssport von höchstens 30 Personen“ sowie „im Individualsport für höchstens fünf Personen“. In einer Pressemitteilung der Staatskanzlei heißt es außerdem: „Für den Wettkampfbetrieb in Sportarten, in denen die Einhaltung der Abstandsregelungen bei der Sportausübung unmöglich ist, gilt nun, dass bei Wettkämpfen in geschlossenen […]